Soft-Air-Waffen
Umgang mit Soft-Air-Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie, die Anscheinswaffen i.S.d. neuen Waffengesetzes sind:
Führen von Soft-Air-(Anscheins)waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie
Es ist verboten, die tatsächliche Gewalt über Soft-Air-(Anscheins)waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte auszuüben (zu führen).
Erklärung zu waffenrechtlichen Bezeichnungen:
Führen einer freien Waffe
Darunter versteht man das griffbereite Tragen einer Waffe am Körper. Dies ist bei einigen Waffentypen verboten oder mit Auflagen belegt.
Transportieren einer freien Waffe
Darunter versteht man den Transport einer Waffe im verschlossenen Behältnis. Dies ist generell erlaubt, wenn die Altersbeschränkungen eingehalten werden.
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